Bezeichnung:
Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen
Beschreibung:
Teaser
Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftiger Anlagen fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.
Allgemeine Informationen
Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Verfahrensablauf
- Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.11.2020
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.