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Informationen zur Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform

Werte Bürgerinnen und Bürger,

im Jahr 2019 wurde vom Bundestag das neue Grundsteuer-Reformgesetz beschlossen. Dieses regelt, dass zum 01.01.2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet für Zwecke der Grundsteuer neu zu bewerten sind.

Dazu hat jeder Grundstückseigentümer vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abzugeben. Ende Juni 2022 bekommen alle Eigentümer und Eigentümerinnen vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit einem Hinweis auf die Erklärungsabgabe und weitere wichtige Informationen.

Informieren können Sie sich auch im Internet unter: lsaurl.de/Grundsteuer.

Buchheim
Bürgermeister

© Ronny Hoffmann E-Mail

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