Pressemitteilung vom Burgenlandkreis zur Verbrennung von Gartenabfällen
Im Oktober 2025 ist das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt. Das Umweltamt des Burgenlandkreises weist darauf hin, dass dabei sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die aktuelle Wetterlage zu beachten sind.
Wichtige Regelungen:
- Das Verbrennen ist ausschließlich montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr gestattet.
- An Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen (Tag der deutschen Einheit am 3. Oktober und Reformationstag am 31. Oktober) ist das Verbrennen untersagt.
- Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Kontrollen des Umweltamtes überwacht. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, insbesondere die Nichteinhaltung der Verbrennungszeiten und die Missachtung der Witterungsverhältnisse.
- Vor dem Verbrennen sollten Gartenabfälle umgeschichtet werden, da kleine Tiere wie Igel, Mäuse, Vögel und Insekten diese Haufen als Unterschlupf nutzen.
Empfehlung des Umweltamtes:
Das Umweltamt empfiehlt dringend, pflanzliche Abfälle zu kompostieren oder in den 18 lokalen Annahmestellen des Burgenlandkreises abzugeben, statt sie zu verbrennen. So wird Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden und die Luftqualität verbessert. Im Kompostwerk Weißenfels können die Abfälle zu hochwertigem Kompost verarbeitet und zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt werden.
Annahmestellen für Gartenabfälle:
- Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels und Zeitz (ganzjährig)
- Kompostwerk Weißenfels und Kompostplatz Nißma (ganzjährig)
- 10 saisonale Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt
Private Anlieferer aus dem Burgenlandkreis können bis zu 1 m³ pro Anlieferung gebührenfrei abgeben. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Weitere Informationen zu Annahmebedingungen und Standorten finden Sie im aktuellen Abfallratgeber sowie online unter: www.awsas.de.
Zudem besteht die Möglichkeit, Grün- und Astschnitt alle zwei Wochen über die Biotonne oder Zusatzbiotonne per Abholung durch die AW SAS – AöR entsorgen zu lassen.
Weitere Informationen:
- Die Verbrennungsverordnung, eine interaktive Übersichtskarte sowie weitergehende Informationen zu den Standorten aller Annahmestellen finden Sie auf der Homepage des Burgenlandkreises: https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html.
- Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden.
- Kontakt zum Umweltamt: E-Mail an umweltamt@blk.de oder telefonisch unter 03443/372241.
Ansprechpartner für Anfragen:
Christina Vater, Pressestelle Burgenlandkreis
Telefon: 03445 73-1016
Telefax: 03445 73-1296
E-Mail: pressestelle@blk.de
Hinweis: Die vollständige Pressemitteilung ist diesem Artikel angefügt
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| 2025_09_26_pm_verbrennen_von_gartenabfaellen.pdf |
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