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Förderung LEADER-Projekte

Vom 01.05. bis 01.07.2018 können neben Kommunen auch Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Fördermittel aus der LEADER-Förderung beantragen. Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem: Ausschilderung von Wanderwegen oder Lehrpfaden; Firmen, die bestehende Bausubstanz zu Firmenzwecken sanieren oder erweitern; Abbruchmaßnahmen mit Nachnutzung; die Unterstützung von jungen Familien bei der Nutzbarmachung von ortsbildprägenden Gebäuden; dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen, wie die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Vereinshäusern, Begegnungsstätten, Dorfläden, Gaststätten, Feuerwehren; Schaffung von kleinen Übernachtungsmöglichkeiten; Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Selbständige und Mitarbeiter; Unterstützung der Direktvermarktung z.B. durch Schaffung von Hofläden, sofern die Einhaltung der entsprechenden Förderrichtlinien gewährleistet ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument sowie den Internetseiten www.leader-saale-unstrut-elster.de und www.leader.sachsen-anhalt.de

LEADER [(c): Lokale Aktionsgruppe Saale-Unstrut-Triasland e.V.]
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© Michael Dauster E-Mail

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