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Land verschärft die Maßnahmen an den Schulen

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung des Infektionsschutzes an Schulen hat das Land Sachsen-Anhalt den Rahmenhygieneplan für Schulen aktualisiert und diesen als Erlass im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 4 der 8. SARS-CoV-2-EindV zum 7. November 2020 in Kraft treten lassen.

lm Wesentlichen beziehen sich die Anpassungen des Rahmenplans auf drei Punkte:

  1. Der aktuelle Rahmenplan sieht nun vor, dass Schulen in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, wenn 1/4 der Schülerinnen und Schüler oder der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer von den zuständigen Gesundheitsämtern ausgesprochenen Quarantäneanordnung unterliegen.
  2. Außer während des Unterrichts, in Bereichen, die ausschließlich dem pädagogischen, administrativen oder technischen Personal der Schule vorbehalten sind und in Büros zur Einzelnutzung ist innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich und auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen, die sich dort aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  3. Außerunterrichtliche Schulveranstaltungen, wie z. B. Klassen- und Schulfeste, Brauchtumsveranstaltungen, Theater- oder Tanzaufführungen, Konzerte, Wandertage, Ausflüge, Klassenfahrten, Messen und Ausstellungen, Veranstaltungen zur Berufsorientierung, Sportwettkämpfe oder musisch-künstlerische und fachbezogene Wettbewerbe sowie Tage der Offenen Tür finden ab sofort und bis auf Weiteres nicht mehr als Präsenzveranstaltung statt.
Land verschärft die Maßnahmen an den Schulen

© Michael Dauster E-Mail

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