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15 km Radius

15 km Radius

Gestern hat der Burgenlandkreis die Einschränkungsverordnung erlassen (nachstehend zum Download), die den Bewegungsradius der Bürger ab 13.01.2021 auf 15km beschränkt, soweit keine triftigen Gründe vorliegen.

Doch was bedeutet das eigentlich genau. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen:

  1. Warum hat der Burgenlandkreis die Verordnung erlassen.
    Aufgrund der 2. Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist der BLK verpflichtet, den Bewegungsradius der Bürgerinnen und Bürger auf 15km zu begrenzen, wenn der Inzidenzwert der Neuerkrankungen innerhalb der letzten 7 Tage den Wert von 200 übersteigt.

  2. Gelten die 15km ab meiner Wohnung?
    Nein, die 15 km gelten ab der Grenze der Gemeinde. Egal wo Sie in der Elsteraue wohnen, die 15km werden immer von der äußersten Grenze der gesamten Gemeinde gemessen. Beispiel: Sie wohnen in Spora und wollen nach Zwenkau? Kein Problem! Hier gilt die Gemeindegrenze ab Profen und damit liegt Zwenkau innerhalb der geforderten 15 km.

  3. Welche größeren Orte erreiche ich noch innerhalb der 15 km?
    Innerhalb der 15km liegen z.B. folgende Orte:
    Schmölln, Bad Köstritz, Lützen, Altenburg, Zeitz, Markranstädt, Gera, Weißenfels, Zwenkau, Borna, Osterfeld, Leipzig

  4. Darf ich mich komplett in diesen Orten bewegen oder muss ich die 15km genau einhalten.
    Nein, sobald die Ortsgrenze innerhalb der 15km zur Gemeindegrenze der Elsteraue liegt, können sie sich im gesamten Zielort bewegen, auch wenn die Grenze von 15km dann streng genommen überschritten wäre, z.B. im Süden von Altenburg oder die Innenstadt von Leipzig.

  5. Was sind eigentlich triftige Gründe?
    Es gibt eine Vielzahl triftiger Gründen, die dazu berechtigen die 15km Grenze nicht einhalten zu müssen. Hierzu zählen z.B.:
    Arbeit, Unterricht, Umzug, Arztbesuche und Einkäufe (sofern diese innerhalb 15 km nicht möglich sind), Besuch von Ehepartnern, Kindern, Großeltern, Gerichtsverhandlungen, polizeiliche Vorladungen, Religionsausübung, Tierversorgung, Fahrten zu eigenen Grundstücken und und und

  6. Wie lange gilt die Einschränkung?
    Dies Verordnung gilt zunächst bis zum 31.01.2021, wird aber aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnungen voraussichtlich verlängert, solange die Inzidenz nicht mindestens 5 Tage am Stück unter 200 liegt.

  7. Mache ich mich strafbar, wenn ich mich nicht an die Einschränkung halte?
    Die Missachtung der Regelungen stellt keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldstrafe zwischen 50 und 250 € geahndet wird. Es ist mit entsprechenden Kontrollen zu rechnen.

Symbol Beschreibung Größe
Einschränkungsverordnung
0.2 MB
Karte aller Orte innerhalb von 15km
3 MB

© Michael Dauster E-Mail

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