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Allgemeinverfügung Nr. 17

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie im Burgenlandkreis, hat der Landrat am 23.11.2020 die 17. Allgemeinverfügung (nachfolgend zum Download) veröffentlicht.

Da sich das Infektionsgeschehen im gesamten Burgenlandkreis deutlich verschlechtert hat und eine Nachverfolgung aktueller Infektionen nicht mehr zeitnah gewährleistet ist, wurden unter anderem folgende neue Regeln festgelegt:

  1. Positiv auf Coronaviren getestete Personen, und alle mit Ihnen in einem Hausstand Lebende, haben sich ab dem Tag der Testung für 14 Tage selbständig in häusliche Quarantäne zu begeben. Hierüber ist das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 03445-731790 zu informieren. Selbständig bedeutet, dass die Quarantäne auch ohne gesonderte Mitteilung des Gesundheitsamtes angeordnet ist.
  2. Personen die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson zu einer positiv auf Coronaviren getesteten Person festgestellt wurden, müssen sich ebenfalls selbständig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
  3. Befinden sich Personen in Quarantäne und entwickeln weitere Symptome (Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf-, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Durchfall) ist ebenfalls das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 03445-731790 zu informieren. Zusätzlich kann und sollte der Hausarzt oder kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 informiert werden.

 

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31.01.2021.

Gerade in dieser Vorweihnachtszeit ist es wichtig, dass sich alle an die geltenden Regelungen halten um die Infektionszahlen zu verringern und die Chance auf gemeinsame Feiertage zu wahren. Bitte bleiben Sie gesund.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

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Allgemeinverfügung Nr. 17
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Quarantänehinweise des RKI
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© Michael Dauster E-Mail

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