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Nutzung der Turnhallen

Nutzung der Turnhallen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsmitglieder,

zum 17.09.2020 trat die 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin hat das Land u.a. die Nutzung von Sportstätten und Turnhallen weiter gelockert.

Die Gemeinde Elsteraue möchte daher den Vereinen die Nutzung der Turnhallen wieder ermöglichen.

Voraussetzung hierfür ist ein Antrag des Vereins bei der Gemeinde und die strikte Einhaltung des vom Verein mitzuliefernden Hygienekonzeptes, sowie der geltenden Hygienevorschriften der 8. Eindämmungsverordnung (hier insbesondere § 8).

Wir weisen besonders darauf hin, dass gemeinsam benutzte Sportgeräte regelmäßig und insbesondere nach Ende der Nutzung durch den Verein zwingend zu desinfizieren sind. Benötigtes Desinfektionsmittel dafür ist durch den Verein selbst zu beschaffen und wird nicht durch die Gemeinde gestellt.

Um im Falle einer eventuell auftretenden Corona-Infektion die Infektionsketten lückenlos nachvollziehen zu können, haben die Vereine die Kontaktdaten aller Personen die die Turnhalle betreten, zu dokumentieren und entsprechend den Regelungen der Eindämmungsverordnung aufzubewahren. Ebenso sind die Vereine bei Auftreten eines Corona-Falls innerhalb des Vereins verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises sowie die Gemeinde Elsteraue darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Buchheim
Bürgermeister

© Michael Dauster E-Mail

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