Presseinfo zu den Jahresabschlüssen
Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen,
gestern erhielten wir die folgende Presseanfrage (blau) der MZ zum Stand der Jahresabschlüsse der Gemeinde Elsteraue, auf die wie folgt (schwarz) geantwortet wurde:
Sehr geehrte Frau Berger,
sehr geehrter Herr Buchheim,
die Gemeinde Elsteraue für das Jahr 2012 den letzten durch den Gemeinderat bestätigten Jahresabschluss (laut meiner Kenntnis). Das sind mehr als zehn Jahre. Mehr als sechs Jahre davon sind Sie Herr Buchheim hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde. Wie kann es sein, dass so lange kein Jahresabschluss gemacht wurde?
Woran liegt das?
Wie der überwiegende Teil der Kommunen in Sachsen-Anhalt, hat auch die Gemeinde Elsteraue unstrittig Schwierigkeiten bei der Erstellung der Jahresabschlüsse. Größtes Problem sind die hierzu fehlenden Fachkräfte in der Verwaltung. Trotz mehrerer Bemühungen ist es noch nicht gelungen die notwendige Personalkraft im Fachbereich Finanzen vorzuhalten, um neben dem wichtigen laufenden Tagesgeschäft die Jahresabschlüsse voranzutreiben. Erst durch rechtliche Erleichterungen und der Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises hat die Erstellung der Jahresabschlüsse Fahrt aufgenommen. Durch weiteren Personalausfall war es, auch auf Empfehlung der Kommunalaufsicht, dennoch erforderlich externe Unterstützung anzufordern um die Jahresabschlüsse in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen zu erstellen.
Sind die zugrundeliegenden Zahlen für die Haushaltführung der Gemeinde so belastbar?
Werden die jetzt zu erstellenden Abschlüsse die finanzielle Lage der Gemeinde voraussichtlich verbessern oder verschlechtern? Wie ist diesbezüglich Ihre Einschätzung als Bürgermeister?
Durch die existierende und geprüfte Eröffnungsbilanz war das Anlagevermögen der Gemeinde Elsteraue schon relativ gut einschätzbar. Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse wird es aber dennoch bilanzielle Verschiebungen geben, da die Haushaltsansätze für Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten vielmals auf fortgeschriebenen Planwerten beruhen. Abweichungen sind dabei sowohl mit positiven als auch mit negativen Auswirkungen möglich.
So weit ich weiß, soll nun das Berliner Büro die Erstellung der Jahresabschlüsse übernehmen, bis wann soll das erfolgen? Was wird das kosten?
Nach Beschluss (Nr. 387/07/2023) des Gemeinderates der Gemeinde Elsteraue in nichtöffentlicher Sitzung am 13.07.2023 hat ein fachlich geeigneter Dienstleister den Zuschlag für die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Gemeinde Elsteraue für die Jahre 2013-2022 erhalten. Es ist mit dem Auftragnehmer vereinbart, die Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2022 bis zum 31.05.2024 abzuschließen und der Kommunalaufsicht vorzulegen.
Die Vergütung je Jahresabschluss wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, welcher durch Mitwirkung der Verwaltung möglichst gering gehalten wird. Die Auftragshöhe selbst ist nach § 52 II KVG LSA jedoch nicht öffentlich.
Wurde dieser Auftrag zur Erstellung der Jahresabschlüsse öffentlich ausgeschrieben?
Das Vergabeverfahren wurde durch die gemeinsame Vergabestelle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Dienstleistung wurde dabei national im Verhandlungsverfahren ausgeschrieben.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.