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Stallpflicht für Geflügel

Achtung ! - Stallpflicht für Geflügelhalter


Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Burgenlandkreis als Veterinärbehörde mit Allgemeinverfügung eine Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) für den gesamten Burgenlandkreis erlassen. Diese gilt gegenüber allen Geflügelhaltern (private und gewerbliche) für sämtliches im Burgenlandkreis gehaltene Geflügel bis auf Widerruf.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Burgenlandkreises (www.burgenlandkreis.de).

Anfragen, Hinweise und Meldungen nimmt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter der Tel.-Nr. 03443/372-313 oder per E-Mail (veterinaeramt@blk.de) entgegen.

 

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