Import und Export

Welche Regeln gelten für grenzüberschreitenden Handel? Zum Schutz vor Gefahren und zur Einhaltung internationaler Abkommen gibt es einige Import-Ausnahmen und Beschränkungen. Deutschland hat eine lange Exporttradition. Doch was muss bei der Ausfuhr beachtet werden? Entsprechende Informationen und Verwaltungsleistungen finden Sie hier.
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Leistungen
Status als „Zugelassener Empfänger“ für das Unionsversandverfahren beantragen
Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen
Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer in den Stammdaten für die Nutzung der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) eintragen oder ändern lassen
Umzugsgut beim Zoll anmelden
Unbegleitete Barmittel bei Ein- und Ausreise aus einem Drittland im Post- und Frachtverkehr nach Aufforderung offenlegen
Unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel nach Aufforderung im Post- und Frachtverkehr offenlegen
Verbindliche Ursprungsauskünfte Erteilung
Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten
Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes beantragen
Vergünstigte Zollabgaben für Warenimporte im Rahmen der Endverwendung beantragen
Verwendung von besonderen Verschlüssen beantragen
Wahlrecht zur Besteuerung von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 im Import-One-Stop-Shop (IOSS) beantragen
Waren (Reisemitbringsel) aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland einführen (Zollkontrolle)
Waren aus EU-Ländern nach Deutschland einführen
Waren bei Ausfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden
Waren bei Transport für NATO- oder Partnerstreitkräfte beim Zoll anmelden
Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen
Zentrale Zollabwicklung beantragen
Zertifizierung erhalten für Teilnehmersoftware für den elektronischen Datenaustausch mit der Zollverwaltung in den IT-Verfahren ATLAS, AES und EMCS
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