Bezeichnung:
Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Beschreibung:

Teaser

Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.

Allgemeine Informationen

Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Voraussetzungen

  • Ihr Ausweis wurde gestohlen.
  • Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren:
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren (Kosten)

für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr: EUR 37,00

für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr: EUR 22,80

für den vorläufigen Personalausweis

Gebühr: EUR 10,00

Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr: EUR 13,30

Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr: EUR 30,00

Fristen

Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Bearbeitungsdauer

ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können

Bearbeitungsdauer: 2 - 3 Wochen

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.01.2024
Aktuell gewählt: Elsteraue (06729)