Bezeichnung:
Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Beschreibung:

Teaser

Wenn die Deutsche Rentenversicherung Sie oder Ihr Unternehmen geprüft hat, übernimmt die Künstlersozialkasse das Ergebnis dieser Prüfung.

Allgemeine Informationen

Spätestens alle 4 Jahre erfolgt in Unternehmen mit abhängig Beschäftigten in der Regel eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfung betrifft die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Meldepflichten sowie Ihre rechtzeitigen und vollständigen Beitragszahlungen. Nicht nur die Deutsche Rentenversicherung kann Sie prüfen, sondern auch die Künstlersozialkasse (KSK).
Die KSK übernimmt das Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung. Die KSK passt Ihr Abgabekonto entsprechend an.
Die KSK kontrolliert nach der Prüfung, ob Sie möglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Falls Sie nicht bei der KSK erfasst waren, werden Sie unter einer Abgabenummer registriert.

Voraussetzungen

Sie haben von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die Feststellung Ihrer Abgabepflicht oder über eine Änderung der Künstlersozialabgabe erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Für Sie fallen keine Kosten an.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 5 bis 8 Tage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Die Deutsche Rentenversicherung informiert die KSK über Ihre festgestellte Abgabepflicht oder die Höhe der Künstlersozialabgabe.

  • Die KSK übernimmt das Prüfergebnis zu Ihrem Unternehmen.
  • Sie erhalten von der KSK zum Prüfergebnis der Deutschen Rentenversicherung keinen Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Ihre Zahlungsverpflichtung sowie die Zahlungsfrist ergeben sich gegebenenfalls aus dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
    • Überweisen Sie das Geld in diesem Fall an die KSK. Die Kontodaten stehen im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
    • Sollte Ihr aktueller Zahlungsrückstand von der Zahlungsaufforderung des Bescheides der Deutschen Rentenversicherung abweichen, erhalten Sie von der KSK eine entsprechende Information.
  • Die KSK kontrolliert, ob Sie Ihrer Zahlungspflichten aus dem Prüfbescheid nachkommen.
  • Ein entstandenes Guthaben wird Ihnen in der Regel umgehend erstattet.
  • Sofern der Prüfzeitraum nicht zum 31.12. des letzten Jahres endet, erhalten Sie von der KSK in der Regel einen Meldebogen für die Jahre, für die bisher keine Meldung vorliegt.
  • Sollte der Prüfzeitraum wegen Ihrer Betriebsaufgabe vorzeitig enden, fordert die KSK keine fehlenden Entgeltmeldungen an.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

25.11.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Betriebsprüfung durch Deutsche Rentenversicherung Prüfung
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