Bezeichnung:
Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Gebühren (Kosten)
keine
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.06.2017
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.