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Erörterungstermin zu erhobenen Einwänden zur Klärschlammverbrennungsanlage

öffentliche Beteiligung

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwände gegen die beim Landesverwaltungsamt beantragte Genehmigung einer Klärschlammverbennungsanlage werden am 25.04.2023, 10:00 Uhr im Hyzet in öffentlicher Sitzung erörtert. Hierzu hat das Landesverwaltungsamt folgende Bekanntmachung veröffentlicht:

Öffentliche Bekanntmachung des Referates Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung zur Entscheidung über den Erörterungstermin im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Antrag der Firma Wiese Umwelt Service GmbH in 07980 Berga/Elster auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und Klärschlammverbrennungsanlage mit Phosphatdüngemittelherstellung in 06729 Elsteraue, Burgenlandkreis.

Die Firma Wiese Umwelt Service GmbH in 07980 Berga/Elster beantragte beim Landesverwaltungsamt die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer

Klärschlammtrocknungs- (300 t/d) und Klärschlammverbrennungsanlage (3,48 t/h) mit Phosphatdüngemittelherstellung (48,72 t/d)

(Anlage nach Nr. 8.12.2, 8.10.2.1, 8.1.1.3 und 8.8.2.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie))

in 06729 Elsteraue
Gemarkung: Göbitz
Flur: 7
Flurstücke: 98 und 101 (Teilfläche).

Das Vorhaben wurde am 17.01.2023 bekannt gemacht. Gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Genehmigungsbehörde in Ausübung pflichtge mäßen Ermessens entschieden hat, dass der Erörterungstermin am 25.04.2023 stattfindet.


Beginn der Erörterung 10.00 Uhr
Ort der Erörterung: Hyzet-Kultur- und Kongresszentrum
Hauptstraße 26
06729 Elsteraue OT Alttröglitz


Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Ein Zugang zum Erörterungstermin ist nur unter Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Rechtsvorschriften insbesondere die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen (SARS-CoV-2-EindV) des Landes Sachsen-Anhalt und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) möglich. Bei Bedarf wird in dieser Veranstaltung ein Termin für die Fortführung des Erörterungstermins festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerecht erhobene Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

© Michael Dauster E-Mail

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