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Information des Einwohnermeldeamtes zur Gebührenerhöhung des Personalausweises
Der Gesetzgeber hat am 30.01.2026 bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises beschlossen, diese zum 07.02.2026 in Kraft tritt.
Das heißt, dass für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, die Gebühr eines Personalausweises 46 Euro beträgt (bisher: 37 Euro).
Für antragstellende Personen, unter 24 Jahren, beträgt die Gebühr des Personalausweises 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro),
Hintergrund der bundesweiten Änderung im Ausweiswesen sind die gestiegenen Herstellungs- und Produktionskosten der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei.
Fischer
Bürgermeister
