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Verbrennung von Gartenabfällen

Verbrennung von Gartenabfällen im März 2017

Grundlage für das Verbrennen von Gartenabfällen ist die Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerBrVO BLK).
Nach § 2 Abs. 1 der VerBrVO BLK sind pflanzliche Gartenabfälle im Sinne dieser Verordnung trockene pflanzliche Abfälle, die in gärtnerisch genutzten Grundstücken und Anlagen oder auf sonstigen gärtnerisch genutzten Böden anfallen. Pflanzliche Abfälle, die dem Erwerbsgarten- und –obstbau unterliegen und Laub sind keine Gartenabfälle im Sinne dieser Verordnung.
Das Verbrennen von Abfällen gem. § 2 Abs. 1 der Verordnung ist vom 01. März bis 31. März jeweils montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet.
Das Verbrennen darf nur im selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes erfolgen. Beim Verbrennen ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu angrenzenden Gebäuden und Flächen zu achten.
Das Verbrennen ist bei starkem Wind mit Windgeschwindigkeit über 40 km/h und wenn dies mit erheblichen Gefahren oder Belastungen durch Rauchentwicklung verbunden ist, verboten.

 

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