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Allgemeinverfügung Nr. 18

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund der anhaltend schlechten Entwicklung der Corona-Pandemie im Burgenlandkreis, hat der Landrat am 01.12.2020 die 18. Allgemeinverfügung (nachfolgend zum Download) veröffentlicht.

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, wurden für die Zeit vom 02.12. - 11.01.2021 unter anderem folgende neue Regeln festgelegt:

  1. generelle Maskenpflicht
    1. in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Reisebusse oder anderen regelmäßigen Fahrdiensten
    2. auf Parkplätzen, in Eingangsbereichen und auf Freiflächen von Supermärkten, Läden, Märkten, Einkaufszentren usw.
    3. in allen Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflege- und anderen medizinischen Behandlungseinrichtungen
    4. in Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Arbeitsplatz unter Einhaltung des Mindestabstandes)
    5. in Banken, Sparkassen und Versicherungen sowie in öffentlichen Verwaltungen, Gerichten und bei Teilnahme deren Termine
    6. vor und in gastronomischen Einrichtungen (z.B. zur Abholung von Speisen und Getränken)
    7. vor dem Eingangsbereich von Schulen und Kindertagesstätten
    8. an Haltestellen und in Bahnhöfen
    9. für alle Anwesenden bei Gremiensitzungen (Gemeinderat, Ausschüsse, usw.), außer man hat gerade Rederecht
  2. Maskenpflicht auch im Unterricht für alle Jahrgänge ab Klassenstufe 5 (gilt vom 02.12.2020 - 20.12.2020)
  3. der vom Land erlaubte Sportbetrieb für Kinder- und Jugendliche bis 18 gilt nicht im Burgenlandkreis
  4. Sport- und Schwimmunterricht dürfen nur theoretisch stattfinden (gilt vom 02.12.2020 - 20.12.2020)
  5. Ab Klasse 7 erfolgt der Unterricht mit max. 15 Personen je Klasse (Wechselmodell) (gilt vom 02.12.2020 - 20.12.2020)
  6. Maskenpflicht weiterhin auch für Grundschüler in Horten, außer sitzend am Platz (gilt vom 02.12.2020 - 20.12.2020)

 

Gerade in dieser Vorweihnachtszeit ist es wichtig, dass sich alle an die geltenden Regelungen halten, um die Infektionszahlen zu verringern und die Chance auf gemeinsame Feiertage zu wahren. Bitte bleiben Sie gesund.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

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Allgemeinverfügung Nr. 18
0.2 MB

© Michael Dauster E-Mail

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