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Corona-Infos für Kita und Schule - Stand 11.01. 12:00 Uhr

Corona-Infos für Kita und Schule - Stand 11.01. 12:00 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

am 05.01. haben Bund und Länder die weiterführenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. 
Leider wurden die Maßnahmen die das öffentliche Leben betreffen nicht nur verlängert, sondern teils auch drastisch verschärft.

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Beschlüsse in der 2. Änderung der Neunten Eindämmungsverordnung umgesetzt: Daraus ergeben sich folgende einschränkende Maßnahmen im Bereich Kita, Hort und Schule:

Kita und Hort - Stand 11.01.2021 12:00 Uhr

  • bis 31.01. werden nur noch Kinder betreut, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet (Arbeitgeberbescheinigung notwendig) und erklärt wird, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist und vom Arbeitgeber erklärt wird, dass keine Arbeitszeitverschiebung oder Heimarbeit möglich ist.
    Als systemrelevant im Sinne der x. Eindämmungsverordnung gelten:
    • Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Arznei)
    • öffentliche Infrastruktur (Post / Medien / Presse / Telekommunikation / IT)
    • Gesundheitswesen (auch Alten- und Krankenpflege, Pharmazie usw.)
    • Nahrungsmittel, Hygiene, Heiz- und Kraftstoffe (Produktion, Logistik, Verkauf)
    • Landwirtschaft, Groß- und Einzelhandel (Produktion, Logistik, Verkauf)
    • öff. Verwaltung / Polizei / Justiz / Bundeswehr / Feuerwehr (hauptamtlich) / ÖPNV
    • Erzieher*in / Lehrer*in / Kinder- Jugend- oder Behindertenhilfe
    • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
  • Alleinerziehende Berufstätige haben auch Anspruch auf Notbetreuung Ihrer Kinder, ebenso alleinerziehende Schüler*innen
  • Anspruchsberechtigt sind jetzt auch Eltern die im Homeoffice systemrelevant arbeiten und versichern, ihre Tätigkeit ohne Notbetreuung nicht ausüben zu können
  • Ein entsprechendes Formular für Ihren Arbeitgeber finden Sie nachstehend zum Download. Dieses können Sie in der Kita oder der Verwaltung abgeben, oder eingescannt per Mail an innereverwaltung@gemeinde-elsteraue.de senden
  • Bitte denken Sie selbst an die An- und Abmeldung des Mittagessens
  • Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 08.01.2021 dürfen wir Ihr Kind nur betreuen, wenn dieses frei von Erkältungssymptomen ist

 

Grundschulen - Stand 11.01.2021 12:00 Uhr
(Diese Regelungen gelten z.T. auch für andere Schulen mit Ausnahme von Abschlussklassen)

  • vom 11.01. bis 31.01. findet Distanzunterricht statt
  • Die Notbetreuung im Hort erfolgt nicht ganztägig, sondern ausschließlich zu den gewohnten Hortzeiten
  • Während der eigentlichen Schulzeit ist die Schule für die Notbetreuung von Kindern bis zum 12. Lebensjahr zuständig. Hier gelten die gleichen Bedingungen (Nachweis systemrelevanter Arbeit) wie in den Kitas
  • Bitte denken Sie auch hier an die An- und Abmeldung des Mittagessens
  • Die Schulbusse verkehren regulär.
  • Die Betreuung der Schüler der Grundschule Tröglitz findet in Draschwitz statt.

 

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

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Antrag auf Notbetreuung
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© Michael Dauster E-Mail

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