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Notbetreuung ab Montag in Schule und Kita

Notbetreuung ab Montag in Schule und Kita

(letztes Update 27.04.2021 - 15:20 Uhr)

Liebe Eltern,

nach Inkrafttreten der "Corona-Notbremse" gibt es ab Montag dem 26.04.2021 in den Kindertagesstätten und den Horten der Gemeinde Elsteraue eine Notbetreuung.

Nach Erlass der Dritten Änderung der Dritten Corona-Schutz-Verordnung des Burgenlandkreises sind anspruchsberechtigt:

  • Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen, alleinerziehenden Schülerinnen und Schülern und alleinerziehenden Studierenden.
  • Kinder von Eltern und Sorgeberechtigten, von denen ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet und dies nicht im Homeoffice tun kann und für die auch keine private oder anderweitige Betreuung, z.B. durch Familienangehörige, möglich ist.
    Zur kritischen Infrastruktur zählen jetzt:
    • Ver- und Entsorgung (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Arznei)
    • öffentliche Infrastruktur (Post / Medien / Presse / Telekommunikation / IT / ÖPNV)
    • Gesundheitswesen (auch Alten- und Krankenpflege, Pharmazie usw.)
    • Nahrungsmittel, Hygiene, Heiz- und Kraftstoffe (Produktion, Logistik, Verkauf)
    • Landwirtschaft, Groß- und Einzelhandel (Produktion, Logistik, Verkauf)
    • öff. Verwaltung / Polizei / Justiz / Bundeswehr / Feuerwehr (hauptamtlich) 
    • Erzieher*in / Lehrer*in / Kinder- Jugend- oder Behindertenhilfe / Schwangerschaftskonfliktberatung / Frauen- und Kinderschutz / Kriseninterventionseinrichtungen
    • Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
    • Beschäftigte im Bestattungswesen und in Krematorien
    • Beschäftigte im Bereich erlaubter körpernaher Dienstleistungen (z.B. Friseurbetrieb)
  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Kinder zur Eingewöhnung, soweit ein Anspruch bestehen würde

 

Nachfolgend finden Sie einen Antrag zur Notbetreuung und die Pressemitteilung des Landes Sachsen-Anhalt zum Download. Aufgrund der Kürze der Zeit reicht es, wenn der Antrag bis Dienstag abgegeben wird. Denken Sie bitte an die Abmeldung des Essens, sollte Ihr Kind nicht in der Notbetreuung sein.

In den Schulen findet ab Montag für die Klassen der Jahrgangsstufe 4, die Klassen 9 und 10 in Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und an den Gymnasien für die Jahrgangsstufen 11, 12 und 13 Wechselunterricht statt. Ausgenommen ist die Jahrgangsstufe 11 am beruflichen Gymnasium, welche als Eingangsklasse nicht zu den Abschlussklassen zählt. Abschlussprüfungen werden wie geplant durchgeführt. Die Schulbusse verkehren regulär.
Wie der Wechselbetrieb in unseren Grundschulen im Detail abläuft, erfahren die Eltern über einen Elternbrief ihrer Schule (den Elternbrief der Grundschule Tröglitz finden Sie nachstehend zum Download). Alle weiteren Klassen werden im Distanzunterricht beschult. Eine Notbetreuung wird aber angeboten. Die Kriterien der Notbetreuung sind die gleichen wie im Bereich Kita und Hort (siehe oben). Zum Antrag für die Notbetreuung in den Grundschulen der Gemeinde Elsteraue können Sie ebenfalls den zum Download angebotenen Antrag verwenden.
Auch für die Notbetreuung in Schule und Hort gilt weiter, dass die Schulgelände nur betreten werden dürfen, wenn die Betroffenen an den von der Schule angebotenen Tests teilnehmen (Einverständniserklärung).

Wir aktualisieren diese Seite immer, sobald neue Informationen eingehen.

 

Ihr Bürgermeister
Andreas Buchheim

Eine frühere Version des Artikels konnte leider so interpretiert werden, dass beide Elternteile im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten müssen um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Dem ist natürlich nicht so. Ich bitte die missverständliche Formulierung zu entschuldigen.

Symbol Beschreibung Größe
Antrag auf Notbetreuung (aktualisiert)
0.2 MB
Elternbrief Grundschule Tröglitz
0.1 MB
Dritten Corona-Schutz-Verordnung - Änderung 3
Dritte Änderung der Dritten Corona-Schutz-Verordnung des Burgenlandkreises
65 KB
Pressemitteilung des Landes zur Notbetreuung
71 KB

© Michael Dauster E-Mail

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