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Information zum Versand der Gewässerumlage - Bescheide für das Veranlagungsjahr 2024

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/-innen,

die Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ für das Beitragsjahr 2024 werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Vorsorglich möchten wir hierzu die folgenden Informationen geben:

Die Gemeinde Elsteraue ist gesetzliches Mitglied des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“. Der Unterhaltungsverband pflegt die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten wird. Die Gewässerunterhaltung ist eine Pflichtaufgabe. Zudem hat der Unterhaltungsverband aufgrund des § 56a WG LSA dem Land die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung zu erstatten. Die dafür jeweils entstehenden Kosten trägt zunächst die Gemeinde Elsteraue. Sie werden als sog. Verbandsbeitrag an den Unterhaltungsverband gezahlt. Diese Kosten sind aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Vorschriften auf Basis einer entsprechenden Satzung auf alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet umzulegen.
Die Satzung der Gemeinde Elsteraue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ einschließlich der dazu erlassenen Änderungssatzungen wurden durch den Gemeinderat der Gemeinde Elsteraue beschlossen und im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Elsteraue veröffentlicht. Die Satzung sowie die Änderungssatzungen sind im Internet unter www.gemeinde-elsteraue.de nachzulesen.
Die Umlage besteht aus einem Flächen- und Erschwernisbeitrag. Nach § 3 der Satzung der Gemeinde Elsteraue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ besteht die Umlagepflicht für den Flächenbeitrag für alle Grundstücke des Gemeindegebietes, mit Ausnahme derjenigen, die in Bundeswasserstraße entwässern. Die Umlagepflicht für den Erschwernisbeitrag besteht für alle Grundstücke des Gemeindegebiets, die nicht der Grundsteuer A unterliegen und die nicht in Bundeswasserstraße entwässern.
Gemäß § 6 der Satzung der Gemeinde Elsteraue zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ ist Berechnungsgrundlage für die Umlage des Flächen- und Erschwernisbeitrages die Grundstücksfläche. § 7 der v. g. Satzung benennt die Umlagesätze für das jeweilige Jahr. Liegt der errechnete Umlagebetrag unter 5,00 Euro, wird von der Erhebung abgesehen. Insoweit wird auf § 14 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) sowie auf § 7 der Umlagesatzung der Gemeinde Elsteraue verwiesen.
Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024: 0,001355104 €/m² (13,55104 €/ha).
Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2024: 0,00077518 €/m² (7,7518 €/ha).
Sollten Sie Rückfragen bezüglich Ihres Bescheides haben, können Sie sich gern an die zuständige Mitarbeiterin wenden. Die Kontaktdaten hierfür finden Sie auf dem Umlagebescheid.

Fischer
Bürgermeister

Information zum Versand der Gewässerumlage - Bescheide für das Veranlagungsjahr 2024

© Corinna Müller E-Mail

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